Swiss Life (Liechtenstein) AG (nachstehend «Swiss Life Liechtenstein») weiß, dass im gewöhnlichen Geschäftsablauf Interessenkonflikte entweder dauerhaft oder gelegentlich entstehen können. Vorbehaltlich der Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften ist es nicht problematisch oder unethisch, wenn solche Situationen eintreffen. Der Missbrauch solcher Situationen ist jedoch unzulässig und Swiss Life Liechtenstein verpflichtet sich deshalb, diese Interessenkonflikte, die im Rahmen ihres Geschäftsablaufs entstehen können, so zu lösen, dass ihr Missbrauch unterbunden wird und die Versicherungsnehmer, Mitarbeitenden und sonstigen Gegenparteien von Swiss Life Liechtenstein geschützt werden. Die Mitarbeitenden müssen jederzeit die Interessen von Swiss Life Liechtenstein, deren Versicherungsnehmer und Geschäftspartner über ihre eigenen Interessen und jene der ihnen nahestehenden Personen stellen. Sämtliche Vertragsparteien sollten gleich und auf dieselbe professionelle Art und Weise behandelt werden.
Diese Leitlinie zu Interessenkonflikten (nachstehend die «Leitlinie») soll das für Swiss Life Liechtenstein geltende Rahmenwerk für die Lösung von Interessenkonflikten beschreiben und berücksichtigt die Auflagen der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie 2016/97 (nachstehend die «IDD») und entsprechender nationaler Gesetze, welche die IDD in Bezug auf Interessenkonflikte umsetzen.