Sie haben ein gewisses Vermögen aufgebaut, von dem später auch Ihre Nachkommen profitieren sollen. Mit Swiss Life GenerationPlus stellen Sie sicher, dass Ihr Geld eines Tages in die richtigen Hände gelangt. Darüber hinaus freuen Sie sich zu Lebzeiten über monatliche Auszahlungen, die Ihnen finanzielle Flexibilität bis ins hohe Alter sicherstellt, so dass Sie Ihren Ruhestand aktiv genießen können.
- Versicherungsart
Fondsgebundene Lebensversicherung in EUR - Einmalerlag
Mindestens EUR 40 000 - Eintrittsalter
30–77 Jahre
- Laufzeit
Unbegrenzt
- Anlagedauer
Mindestens 15 Jahre
(Ausnahme: Wenn der Versicherungsnehmer und die versicherte Person zum Zeitpunkt des Abschlusses des Versicherungsvertrages jeweils das 50. Lebensjahr vollendet haben, mindestens 10 Jahre.) - Auszahlungen
Auszahlungen erfolgen nach einer Aufschubdauer von mindestens 5 Jahren und betragen monatlich mindestens EUR 100
Alle Informationen zu den Fonds finden Sie hier: Fondsinformationen
- Bei Ablauf der Anlagedauer
Fondsguthaben - Im Todesfall (Ablebensfall)
105 % des Fondsguthabens
Beispielhafte Darstellung zu Swiss Life GenerationPlus mit Einmalerlag
15-jährige Anlagedauer mit angenommener Fondsentwicklung
- Zuzahlungen
Zuzahlungen sind jederzeit möglich, wenn die Aufschubdauer noch mindestens 5 Jahre beträgt. Mindestens EUR 10 000, maximal 100 % des ursprünglich vereinbarten Einmalerlags - Entnahmen und Rückkauf
Entnahmen aus dem Fondsguthaben sind jederzeit möglich, sofern das verbleibende Fondsguthaben mindestens EUR 3 000 beträgt. Ein Rückkauf ist jederzeit möglich, wobei der Rückkaufswert dem Fondsguthaben entspricht und dieser in den ersten 15 Jahren steuerlichen Konsequenzen unterliegt. - Auszahlungsstopp / Wiederaufnahme
Auszahlungen können jederzeit gestoppt und anschliessend wieder aufgenommen werden. - Verschiebung des Beginns der Auszahlung
Beliebige Verschiebung möglich - unter Berücksichtigung der anfänglichen Aufschubdauer von 5 Jahren. - Änderung der Höhe der Auszahlung
Jederzeit möglich - unter Berücksichtigung der Mindestauszahlung von mindestens EUR 100. - Bezugsberechtigte
Frei wählbar - Fondswechsel
Jederzeit kostenlos möglich
- Steuervorteile
Keine Kapitalertrags-, Vermögenszuwachs- und Einkommensteuer - Weitere Vorteile
- Erb- und Konkursprivileg
- Ihre Ansprüche sind jederzeit in vollem Umfang durch das gesetzlich vorgeschriebene gebundene Vermögen von Swiss Life (Liechtenstein) AG sichergestellt. Dieses untersteht der strengen Kontrolle der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA). Dieser Schutz entspricht jenem der Produkte von Swiss Life Schweiz in vollem Umfang.
Haftungsbeschränkung
Diese Erstinformation hat nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Interessierten Personen wird empfohlen, sich beraten zu lassen und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu lesen. Umfassende Auskünfte sowie ein individuelles Angebot erhalten Sie bei Ihrem Berater.
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